Babette Kusche

Beratung zu Ehe- und Familienrecht

Scheidung, Versorgungsausgleich
Beratung zu Eheverträgen
Vereinbarungen über Trennungs- und Scheidungsfolgen

..und viele weitere Angebote.

Ehe- und Familienrecht

Trennung – was nun?

Bei einer Trennung sind viele Punkte zu beachten. So ist die Frage des Unterhalts zu klären, wer in der ehelichen Wohnung bleibt und wer auszieht, ggf. bei wem die Kinder wohnen werden etc.

Während der Trennungszeit können folgende Punkte bereits geklärt werden:

  • Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Trennungsunterhalt
    • nachehelicher Unterhalt
  • Sorgerecht (Jugendamt um Hilfe bitten)
  • Umgangsrecht (Jugendamt um Hilfe bitten)
  • Ehewohnung und Hausrat
    • Was wird aus der Ehewohnung?
    • Aufteilung des Hausrats
  • Vermögen
    • Sicherung der Höhe des Vermögens durch Auflistung
    • Die Klärung dieser Punkte kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geschehen. Bei
      außergerichtlichen Verhandlungen, die normalerweise auf einen Vergleich zielen, ist zu beachten,
      dass dieser Vergleich grundsätzlich notariell beurkundet werden muss. Von diesem Grundsatz
      gibt es Ausnahmen.

Ich möchte mich scheiden lassen:

Was muss ich beachten?

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Als Voraussetzung für die Scheidung ist grundsätzlich notwendig, dass die Ehe gescheitert ist. EinScheitern liegt vor, wenn die Parteien seit mehr als einem Jahr getrennt leben und beide Parteiendie Scheidung begehren bzw. beide ihr zustimmen und nicht mehr erwartet werden kann, dass dieeheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird.

Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kommt eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht, wenn deren Fortsetzung für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte bedeuten würde (sog. Härtefallscheidung).

Scheidung und die sogenannte Folgesachen

Eine Scheidung bedeutet die Aufhebung der geschlossenen Ehe. Diese kann nur bei einem Gericht beantragt werden. Folgende Fragen werden gegebenenfalls in einem Scheidungsverfahren mitgeregelt:

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorgerecht für die Kinder, Aufenthalt der Kinder
  • Umgangsrecht
  • Hausrat
  • Ehewohnung
  • Vermögensausgleich
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)

Kosten in Familiensachen

Die Scheidung und die Folgesachen sind jeweils einzelne Angelegenheiten, die gesondert abgerechnet werden.

Die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung sind in Familiensachen grundsätzlich selbst zu zahlen. Hier gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Die anwaltliche Tätigkeit kann mit einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis abgerechnet werden oder es kann
vereinbart werden, dass die anwaltlichen Gebühren sich nach dem tatsächlichen (oder auch einem zu vereinbarenden) Gegenstandswert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Vergütungsverzeichnis (VV) richten. Sprechen Sie mich an.

Einige Rechtsschutzversicherungen zahlen in Familiensachen eine Erstberatung – erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Im gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Vergütungsverzeichnis (VV). Auch hier kann eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis getroffen werden. Die Gebühren dürfen dabei nur nicht unter den gesetzlichen Gebühren liegen. Informieren Sie sich, ob Sie für die gerichtlichen Verfahren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Das Verfahrenskostenhilfeformular, das Sie nebst Belegen für die gerichtlichen Verfahren einreichen können, können Sie hier herunterladen.

Familienrecht

Trennung im rechtlichen Sinne bedeutet noch immer die „Trennung von Tisch und Bett“. Nur wenn dies eingehalten wird, kann nach dem Ablauf eines Jahres die Scheidung der Ehe vor einem Gericht beantragt werden.

Eine Trennung ist grundsätzlich auch in der bisherigen, gemeinsamen Wohnung möglich. Es ist jedoch erforderlich, dass die Ehepartner dabei wirklich getrennte Wege gehen, getrennte Haushalte führen, also nicht mehr gemeinsam einkaufen, kochen, waschen (oder der eine dies für den anderen erledigt). Auch müssen die Zimmer in der Regel so aufgeteilt werden, dass jeder sein eigenes (Schlaf) Zimmer hat.

Kurze Versöhnungsversuche sind im Regelfall unschädlich und wirken sich nicht auf die Dauer der Trennungszeit aus. Es kann im Streitfall wichtig sein, den Trennungszeitpunkt schriftlich festzulegen, z.B. durch ein Trennungsschreiben an den Partner. Dies ist aber nicht unbedingt erforderlich.

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