Babette Kusche

Beratung rund ums Arbeitsrecht

Vertragsüberprüfungen
außergerichtliche/gerichtliche Vertretung
Unterstützung von Betriebsräten

..und viele weitere Angebote.

Meine Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit von Anfang an und begleite Sie persönlich bis zur Beendigung des Mandats.

Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind:

Individualarbeitsrecht

Beratung sowie außergerichtliche/gerichtliche Vertretung
Kündigungen, Versetzungen, Aufhebungsverträge und Abfindungen
Teilzeit- und Befristungsregelungen
Vertragsüberprüfungen

Kollektivarbeitsrecht

Beratung sowie außergerichtliche/ gerichtliche Vertretung von Betriebsräten
Geltendmachung / Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte
Gestaltung, Verhandlung, Abschluss und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen

Arbeitsrecht

Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung kann vor einem Arbeitsgericht überprüft werden. Wichtig ist, dass man als Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit hat, seine Rechte geltend zu machen. Wem also von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde und wer gegen diese Kündigung vorgehen will, der sollte eiligst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt hat und die Kündigung in Aussicht stellt.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Das Gesetz sieht nicht vor, dass der Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, einen Anspruch auf eine Abfindung hat. Ungefähr 80 Prozent aller Kündigungsschutzprozesse enden jedoch mit einem gerichtlichen Vergleich, bei dem der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu bezahlen. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess in der Regel Beweise dafür erbringen muss, dass die Kündigung rechtmäßig war. Ein Prozess, der nicht mit einem Vergleich endet, kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.

Stellt sich dann heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, wird es teuer für den Arbeitgeber. Er hätte nämlich für den gesamten Zeitraum den Lohn des Arbeitnehmers weiter bezahlen müssen. Wenn also der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu bezahlen, dann erkauft er sich sozusagen das Einverständnis des Arbeitnehmers mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach der Reform des Kündigungsschutzgesetzes kann der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen auch gleich eine Abfindung anbieten. Sie sollten sich dennoch vor der Annahme beraten lassen. Ich berate Sie gerne im Hinblick auf die beste Möglichkeit für Sie!

Die Fortsetung gescheiterter Verhandlungen

Was ist Mediation?

Bei Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler Dritter, der Mediator, die Konfliktpartner darin unterstützt, eigenverantwortlich Lösungen zu entwickeln und eine Einigung erarbeiten. Mediation ist ein freiwilliger Prozess, beidem die Konfliktpartner unter der Leitung des Mediators selbst entscheiden und eine sie akzeptable Lösung suchen.

Bei der Mediation geht es um Einsicht und nicht darum, Recht zu haben. Wichtig ist bei der Mediation, dass sich die Parteien mitteilen und gegenseitig zuhören. Das Verfahren der Mediation ist für uns ungewohnt und bei dem es darum geht, verschiedene Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und dabei offen und ehrlich zu sein und auch kreativ.

Das Ziel ist eine verbindliche Vereinbarung, die auch rechtlichen Bestand hat und den Konflikt beilegt.

Vereinbarungen, die im Rahmen einer Mediation getroffen werden, sind beständiger und werden häufiger eingehalten, weil das Ergebnis gemeinsam erarbeitet wurde und somit von beiden akzeptiert wird.

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